Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungs- und Beschlussgremium an Schulen. Dazu gehören in der Regel der Schulleiter (ohne Stimmrecht), der Lehrerrat, der Elternrat und der Schülerrat. Die Aufgaben sind in der "Schulkonferenzverodnung für den Freistaat Sachsen" (SchulKonfVO) festgelegt. Unter anderem haben sie auch Einfluss auf das Ganztagesangebot und die Hausordnung.
Der Schülerrat
Der Schülerrat ist ein Teil der Schulkonferenz und stellt somit die Verbindung zwischen Schülern - Lehrern - Schulleitung her. Dabei obliegt ihm die Vertretung der Interessen der Schüler.
Zu den Aufgaben zählen:
- die Mitgestaltung von Leben und Unterricht an der Schule
- Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler
- Mithilfe bei der Lösung von Konflikten
- Beteiligungen bei wichtigen Entscheidungen in der Schule
Kontaktmöglichkeiten: schuelerrat@fucikschule.de
Mitglieder im Schülerrat
Auflistung Namen und Funktion folgt
Der Elternrat
Der Elternrat ist ebenfalls Mitglied der Schulkonferenz und vertritt die Interessen der Eltern.
Zu den Aufgaben zählen:
- Ansprechpartner für die Eltern
- Wahrnehmung schulischer Interessen der Eltern
- Mithilfe bei der Lösung von Konflikten zwischen Eltern und Lehrern
- Beteiligungen bei wichtigen Entscheidungen in der Schule
Kontaktmöglichkeiten: elternrat@fucikschule.de
Mitglieder im Elternrat
Auflistung Namen und Funktion
Der Lehrerrat
Der Lehrerrat ist ebenfalls Mitglied der Schulkonferenz und vertritt die Interessen der Lehrer.
Zu den Aufgaben zählen:
- Beratung der Schulleitung in Angelegenheiten, die das Kollegium betreffen
- Wahrnehmung schulischer Interessen der Lehrer
- Vermittlung bei Konflikten innerhalb des Kollegiums
- Beteiligungen bei wichtigen Entscheidungen in der Schule
Kontaktmöglichkeiten: lehrerrat@fucikschule.de